Satzung

§ 1 Name und Sitz
1. Der Verein führt den Namen „Kirchditmold (er)leben e.V.“.
2. Der Sitz des Vereins ist Christbuchenstraße 85, 34130 Kassel
3. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck und Aufgabe
1.Förderung der Gewerbetreibenden in Kirchditmold durch gezielte Werbung und gemeinschaftliche Veranstaltungen (Sommerfest, Weihnachtsmarkt, Oktoberfest usw.).
2. Der Verein ist selbstlos tätig. Die Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen vom Verein.
3. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 3 Mitgliedschaft
1. Die Anmeldung zur Mitgliedschaft erfolgt durch schriftliche Beitrittserklärung und Aufnahme durch den Vorstand.
2. Die Vereinsmitglieder erhalten bei ihrer Aufnahme die Satzung.
3. Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.
4. Der Austritt ist schriftlich gegenüber dem Vorstand zu erklären. Der Austritt kann nur mit einer Frist von 4 Wochen zum Ende des Geschäftsjahres erklärt werden.
5. Über den Ausschluss entscheidet die Mitgliederversammlung mit 2/3 Stimmenmehrheit. (Beispiele für Ausschlussgründe: Mitglieder verstoßen gegen Vereinsinteressen oder sind mit der Zahlung des  Beitrages länger als 6 Monate im Rückstand).

§ 4 Mitgliedsbeitrag
1. Die Höhe des Mitgliedsbeitrags wird durch die Mitgliederversammlung festgelegt.
2. Der Beitrag für aktive Mitglieder beträgt 30,00€ pro Jahr passive Mitglieder beträgt 36,00€ pro Jahr.
3. Der Beitrag ist jährlich zu bezahlen und innerhalb des Geschäftsjahres wird durch Sepa-Basis-Lastschriftverfahren eingezogen. Die erforderliche Einzugsermächtigung ist zu erteilen.
4. Mahngebühren: Bei erforderlichen Mahnungen ist eine feste Mahngebühr in Höhe von 5,00€ zu entrichten. Des Weiteren müssen die weiteren Kosten, bei nicht eingelösten Lastschriften angefallen sind, vom Mitglied getragen werden.

§ 5 Organe des Vereins sind:
a) die Mitgliederversammlung,
b) der Vorstand.

§ 6 Mitgliederversammlung
1. Es ist mindestens einmal im Jahr vom Vorstand eine Mitgliederversammlung einzuberufen. Die Einberufung erfolgt schriftlich unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen und unter Angabe der Tagesordnung.
2. Weitere Versammlungen finden bei Bedarf statt.
3. Die Versammlungen werden durch die/den 1. oder 2. Vorsitzende/n geleitet.
4. Die Versammlungen sind ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Beschlüsse werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1.Vorsitzende/n, bei Wahlen das Los. Beschlüsse zur Änderung der Satzung und zur Auflösung des Vereins bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ¾ der Stimmen der anwesenden Mitglieder.
5. Über jede Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen.
6. Die Mitgliederversammlung hat insbesondere folgende Aufgaben:
a) Wahl des Vorstandes und Kassenwartes
b) Entschließung über den Geschäfts- und Kassenbericht,
c) Entlastung des Vorstandes,
d) Erteilung von Richtlinien über die Vereinstätigkeit,
e) Festlegung des Mitgliedsbeitrags,
f) Erledigung von Anträgen,
g) Änderung der Satzung.

§ 7 Vorstand des Vereins
1. Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus: dem 1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden, dem Schatzwart, dem Schriftführer.
3. Die Wahl des Vorstands geschieht auf Antrag durch Stimmzettel.
4. Der Vorstand ist alle zwei Jahre neu zu wählen. Wiederwahl ist zulässig.
5. Scheidet ein Vorstandsmitglied vorzeitig aus, so wählt die nächste Mitgliederversammlung für die restliche Amtsdauer ein neues Vorstandsmitglied.
6. Die Vorstandsmitglieder arbeiten ehrenamtlich.
7. Der Vorstand kann für bestimmte Aufgaben Arbeitsgruppen berufen.

§ 8 Vertretung des Vereins
Die Vertretung des Vereins im Sinne des § 26 BGB erfolgt durch den 1. od. 2. Vorsitzenden. Beide sind einzeln zur Vertretung berechtigt.

§ 9 Datenschutzklausel
1. Mit der Aufnahme eines Mitgliedes in den Verein erklärt dieses die Zustimmung zur Speicherung seiner persönlichen Daten.
2. Jedes Mitglied hat das Recht, jederzeit Auskunft über den Umfang seiner über ihn gespeicherten Daten zu erhalten.
3. Das Mitglied willigt ein, das seine Kontakt- und Firmeninformationen auf der Homepage des Kirchditmold (er)leben e.V. veröffentlicht werden und den Mitgliedern zugänglich gemacht werden für den Informationsaustausch jeglicher Art.

§ 10 Auflösung des Vereins
1. Zum Beschluss über die Auflösung des Vereins ist eine 2/3 Mehrheit aller anwesenden Mitglieder der Mitgliederversammlung erforderlich.
2. Bei Auflösung des Vereins fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Kassel, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke in Kirchditmold verwenden soll

§ 11 Inkrafttreten der Satzung
Diese Satzung tritt zum 01.04.2017 in Kraft.

gez. der Vorstand